- abmelden
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ab|mel|den ['apmɛldn̩], meldete ab, abgemeldet <tr.; hat:einer offiziellen Stelle den Ab-, Weggang, das Ausscheiden o. Ä. mitteilen /Ggs. anmelden/: ein Kind in der Schule, sich polizeilich abmelden; das Radio abmelden (mitteilen, dass man es nicht mehr benutzt).* * *
ạb||mel|den 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \abmelden melden, dass jmd. einen Ort verlässt, eine Tätigkeit aufgibt ● sich polizeilich \abmelden; sich beim Meister \abmelden; jmdn. von der Schule \abmelden* * *
ạb|mel|den <sw. V.; hat:1.a) (bes. Militär) den Weggang ordnungsgemäß melden:sich, die Kameraden bei seinem Kommandeur a.;b) die Aufgabe des Wohnsitzes bei der dafür zuständigen Stelle melden:hast du dich, deine Familie schon [bei der Gemeindeverwaltung] abgemeldet?;c) das Ausscheiden bei der zuständigen Stelle melden:seinen Sohn von der Schule, sich bei seinem Verein a.;sich beim, vom Amt a. (ugs.; der Agentur für Arbeit mitteilen, dass man nicht mehr arbeitslos ist);d) der zuständigen Stelle melden, dass etw. nicht mehr benutzt wird, nicht [mehr] in Betrieb ist:das Fernsehgerät, das Auto a.;dieser Benutzer hat sich leider von unserem Forum abgemeldet.2. (Sportjargon) seinen Gegner nicht zur Entfaltung kommen lassen, ihn beherrschen:der Verteidiger hatte den englischen Linksaußen völlig abgemeldet.3.☆ [bei jmdm.] abgemeldet sein (ugs.; nicht mehr [von jmdm.] beachtet werden, seine Gunst verloren haben).* * *
abmelden,Log-out.* * *
ạb|mel|den <sw. V.; hat: 1. a) (bes. Milit.) den Weggang ordnungsgemäß melden: sich, die Kameraden bei seinem Kommandeur a.; b) die Aufgabe des Wohnsitzes bei der dafür zuständigen Stelle melden: hast du dich, deine Familie schon [bei der Polizei] abgemeldet?; c) das Ausscheiden bei der zuständigen Stelle melden: seinen Sohn von der Schule, sich bei seinem Verein a.; Ü Mit dieser Haltung eckt man wenig an, aber man meldet sich ... aus der ... Diskussion ab (man nimmt nicht mehr daran teil; CCI 12, 1985, 38); d) der zuständigen Stelle melden, dass etw. nicht mehr benutzt wird, nicht [mehr] in Betrieb ist: das Fernsehgerät, das Auto vor den Wintermonaten a. 2. (Sport Jargon) seinen Gegner nicht zur Entfaltung kommen lassen, ihn beherrschen: der Verteidiger hatte den englischen Linksaußen völlig abgemeldet. 3. *[bei jmdm.] abgemeldet sein (ugs.; nicht mehr [von jmdm.] beachtet werden, seine Gunst verloren haben): Wenn einer säuft, ist er bei mir abgemeldet (Kirst, 08/15, 484).
Universal-Lexikon. 2012.